AGBs


1. Weder die 10er Karte noch die Mitgliedschaften sind auf Dritte übertragbar.
2. Die Mindestteilnehmerzahl für die Kurse beträgt drei Teilnehmende.
3. Die 10er Karte ist ab erstmaliger Nutzung sechs Monate gültig und kann für alle offenen Kurse eingelöst werden. Nicht genommene
Einheiten verfallen nach Fristablauf.
4. Der Gültigkeitszeitraum von Mitgliedschaften beträgt ab dem vorstehend vereinbarten Datum einen Monat (nachfolgend
„Mitgliedschaftsmonat“). Die Mitgliedschaft berechtigt zur flexiblen Teilnahme an einem offenen Kurs pro Woche (Basic) im
Mitgliedschaftsmonat bzw. an allen offenen Kursen im Mitgliedschaftsmonat (Plus).
5. Yin Restorative Yoga ist ein geschlossener Kurs. Die Buchung erfolgt nur für die vereinbarten Termine.
6. Die Mitgliedschaften verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Die Mindestlaufzeiten der Mitgliedschaften beträgt
jeweils sechs Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Mitgliedschaftsmonats gekündigt werden. Zur Wirksamkeit der Kündigung bedarf es der Textform. Eine Kündigung wegen wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.
7. Das Honorar für die 10er Karte sowie den Yin Yoga Kurs ist sofort in voller Höhe fällig. Das Honorar für die Mitgliedschaften ist zu Beginn des jeweiligen Mitgliedschaftsmonats fällig.
8. Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.
9. Im Falle von Stornierung außerhalb der Stornierungsfrist, Abbruch, Versäumnis oder anderweitiger Nichtteilnahme an einem gebuchten
Kurs besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars oder Teilen davon. Die Stornierung von Kursen ist bis zu 12 Stunden vor Kursbeginn möglich. Danach wird die Kursgebühr zu 100 % fällig. Falls der/die Schüler/in an einem bereits gebuchten und bezahlten Kurs selbst nicht teilnehmen kann, besteht die Möglichkeit, den Platz an eine von dem/der Schüler/in benannte Person zu übertragen. Dies erfordert eine rechtzeitige Information per E-Mail, spätestens 6 Stunden vor Veranstaltungsbeginn.
10. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des Unterrichts durch die Yogalehrerin persönlich, der Unterricht kann auch durch andere Yogalehrer/innen erfolgen. Bei längerer Abwesenheit von mehr als drei vertretungsfreien Wochen ruhen die Mitgliedschaften beitragsfrei.
11. Eine Schadensersatzhaftung der Yogalehrerin und ihrer Erfüllungsgehilfen besteht nur, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist; oder durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht bzw. deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf, verursacht wurde. Im Übrigen ist eine Haftung der Yogalehrerin auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Haftet die Yogalehrerin für die Verletzung einer Kardinalpflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Yogalehrerin bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer verschuldensunabhängigen Einstandspflicht.
12. Dem/der Schüler/in wird geraten, keine Sach- oder Wertgegenstände mit in die Yogaräume zu bringen. Die Yogalehrerin übernimmt keine
Pflicht für deren Bewachung oder sonstige Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Sach- oder Wertgegenstände.
13. Eine Teilnahme sollte nur bei voller Gesundheit erfolgen. Im eigenen Interesse empfiehlt die Yogalehrerin dem/der Schüler/in, dass diese/r die Teilnahmeabsicht insbesondere bei speziellen gesundheitlichen Problemen wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Problemen in der Schwangerschaft, etc. vor der Teilnahme mit einem Arzt bespricht und bei Anmeldung sowie im Falle der Teilnahme an einer Veranstaltung die jeweilige Dozentin vor Veranstaltungsbeginn auf bestehende gesundheitliche Einschränkungen
hinweist.
14. Im Rahmen des Vertragsschlusses werden zugehörige personenbezogene Daten von der Yogalehrerin erhoben, übermittelt, verarbeitet
und gespeichert. Dies allerdings nur soweit und solange es für die Begründung, Ausführung und Abwicklung des Vertragsschlusses notwendig ist und eine Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht.
 

 

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